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Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrages, Kindergeldes und Kinderzuschlags ab 2017
Mit einem vom Bundeskabinett am 12.10.2016 beschlossenen Gesetz sollen die nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen des steuerlichen Grund-, Unterhaltshöchst- und Kinderfreibetrags zum 1.1.2017 umgesetzt werden. Entsprechend erhöht sich auch das Kindergeld. Daneben will der Gesetzgeber durch die Änderung der Steuertarife die sog. kalte Progression mildern und an die Inflationsrate anpassen.
Die von der Bundesregierung bekannt gegebenen Zahlen lauten:
Über die weiteren geplanten Änderungen werden wir Sie nach Verabschiedung des Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Mit einem vom Bundeskabinett am 12.10.2016 beschlossenen Gesetz sollen die nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen des steuerlichen Grund-, Unterhaltshöchst- und Kinderfreibetrags zum 1.1.2017 umgesetzt werden. Entsprechend erhöht sich auch das Kindergeld. Daneben will der Gesetzgeber durch die Änderung der Steuertarife die sog. kalte Progression mildern und an die Inflationsrate anpassen.
Die von der Bundesregierung bekannt gegebenen Zahlen lauten:
2016
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ab 2017
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ab 2018
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Grundfreibetrag/Unterhaltshöchstbetrag | 8.652 €
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8.820 €
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9.000 €
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Kinderfreibetrag | 4.408 €
|
4.716 €
|
4.788 €
|
Kindergeld | |||
1. und 2. Kind | 190 €
|
192 €
|
194 €
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3. Kind | 196 €
|
198 €
|
200 €
|
4. Kind und weitere | 221 €
|
223 €
|
225 €
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Kinderzuschlag | max. 160 €
|
max. 170 €
|
max. 170 €
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Über die weiteren geplanten Änderungen werden wir Sie nach Verabschiedung des Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.
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